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Programm

Unsere Teilnahmebedingungen

Grundlage der Teilnahmebedingungen sind die Satzung sowie die Entgeltordnung der Städtischen Volkshochschule Magdeburg. Sie sind im Amtsblatt Nr. 1 vom 11.01.2019  veröffentlicht.

Die Satzung kann in der Geschäftsstelle der VHS eingesehen werden.

Anmeldungen sind schriftlich, per Fax, per Online-Anmeldeformular oder während der Öffnungszeiten direkt in der Geschäftsstelle der VHS möglich. Telefonisch und per E-Mail können nur Vormerkungen entgegengenommen werden. Bitte nutzen Sie für Ihre verbindliche Anmeldung das Anmeldeformular oder den Faxvordruck aus dem Programmheft bzw. aus dem Internet oder die Online-Anmeldung.

In einigen Kursen wird aufgrund möglicher Einschränkungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie neben der Normalvariante eine Alternativvariante der Kursdurchführung angeboten. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie beiden Varianten zu. Eine vorbehaltliche Anmeldung für eine der beiden Varianten ist nicht möglich. Welche der beiden Varianten zur Anwendung kommt, wird auf Grundlage der Verordnungen des Landes Sachsen-Anhalt und der behördlichen Auflagen entschieden.

Die auf dem Anmeldeformular erhobenen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum) werden nur zu Verwaltungszwecken und für die Abrechnung unserer Bildungsleistungen gegenüber dem Land Sachsen-Anhalt elektronisch gespeichert.

Jugendliche unter 18 Jahren benötigen für die Anmeldung die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Für Jugendliche unter 16 Jahren ist eine Teilnahme nur in Ausnahmefällen nach Absprache mit der Fachbereichsleitung möglich.

Ermäßigungen in Höhe von 20 % des Teilnehmerentgeltes werden Schülern, Studenten oder Inhabern der Otto-City-Card gewährt.
Für Einzelveranstaltungen ist keine Ermäßigung möglich.
Bei Vorlage der gültigen SWM-Card wird bei Teilnahme an Kursen mit mindestens 26 Unterrichtsstunden eine Ermäßigung in Höhe von 5 % des Teilnehmerentgeltes gewährt.
Für Kunden der Stadtsparkasse Magdeburg mit einer gültigen Sparkassen-Card wird bei Teilnahme an Kursen mit mindestens 26 Unterrichtsstunden eine Ermäßigung in Höhe von 5 % des Teilnehmerentgeltes gewährt.
Die Ermäßigung wird nur für einen Kurs pro Semester gewährt. Der Anspruch auf Ermäßigung muss bei der Anmeldung nachgewiesen werden, eine spätere Vorlage kann nicht berücksichtigt werden.Mehrfache Ermäßigungen können nicht gewährt werden.

Als Bestätigung Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Teilnehmerkarte.
Es erfolgt keine weitere Benachrichtigung, wenn der Kurs wie auf der Teilnehmerkarte ausgewiesen stattfindet.

Die Teilnahme an Veranstaltungen der VHS ist entgeltpflichtig.
Die Höhe der Entgelte ist in der Entgeltordnung der Städtischen Volkshochschule Magdeburg (Amtsblatt Nr. 1 vom 11.01.2019) festgelegt. Zusätzliche Kosten, z. B. für Lehrmaterialien, Verbrauchsmaterial oder Nutzungsentgelte, sind nicht mit dem Teilnehmerentgelt abgegolten. Sie werden direkt im Kurs abgerechnet oder gesondert erhoben.

Mit Ihrer verbindlichen Anmeldung verpflichten Sie sich zur Zahlung des ausgewiesenen Teilnehmerentgeltes. Bei Teilnehmerentgelten über 150,00 EUR räumen wir auf Antrag die Möglichkeit der Zahlung von maximal drei Raten ein.

Bei Anmeldungen für einen Kochkurs verpflichten Sie sich zusätzlich zur Zahlung der Lebensmittelumlage. Die Lebensmittelumlage beinhaltet die eingekauften Lebensmittel und benötigtes Kleinmaterial. Die Rechnungslegung erfolgt separat nach dem Kurs anhand der Abrechnung der tatsächlichen Einkäufe. Der Einkauf der Lebensmittel erfolgt auf Grundlage der vorliegenden Anmeldungen. Sollte Ihnen nach Ablauf der Rücktrittspflicht kurzfristig eine Teilnahme nicht möglich sein, bitten wir in Ihrem Interesse um Rückmeldung bis 3 Tage vor Kursbeginn. Andernfalls wird Ihnen die Lebensmittelumlage auch bei Nichterscheinen in Rechnung gestellt.

Mit Angabe Ihrer Bankverbindung und Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular erteilen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat für den gebuchten Kurs. Das Teilnehmerentgelt wird nach Kursbeginn von Ihrem Konto abgebucht. Bitte sorgen Sie zu diesem Zeitpunkt für eine ausreichende Deckung Ihres Kontos, um Lastschriftgebühren zu vermeiden.

Ein Rücktritt vom Kurs muss schriftlich geltend gemacht werden.
Ein unbegründeter Rücktritt ist bis 10 Tage vor Kursbeginn (Posteingangsstempel) möglich. In diesem Fall ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr zur Deckung des Verwaltungsaufwandes in Höhe von max. 4,00 EUR zu zahlen. Danach ist ein Rücktritt nur in begründeten Ausnahmefällen, bei nachgewiesener Krankheit oder Umzug in einen anderen Ort möglich. In diesem Fall wird das Teilnehmerentgelt anteilmäßig erstattet. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung. Auch der Kursleiter kann Abmeldungen nicht entgegennehmen.

Die VHS behält sich vor Kurse abzusagen oder zeitlich zu verschieben.
Bei Kursausfall erfolgt keine Abbuchung des Teilnehmerentgeltes von Ihrem Konto.
Bereits eingezahlte Teilnehmerentgelte werden in voller Höhe erstattet.

Bescheinigungen über die Teilnahme an VHS-Kursen werden auf Wunsch ausgestellt. Voraussetzung dafür sind die regelmäßige Teilnahme (mindestens 75 % der Unterrichtsstunden) und die Entrichtung des Teilnehmerentgeltes.

Bei Unfall, Diebstahl o. ä. besteht über die VHS kein Versicherungsschutz.
Achten Sie deshalb auf Ihre persönlichen Sachen!