
Kurse mit Bildungsfreistellung
Seit 01.01.1998 garantiert das Bildungsfreistellungsgesetz allen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, Angestellten und Auszubildenden in Sachsen-Anhalt einen Anspruch auf fünf Tage bezahlte Bildungsfreistellung pro Kalenderjahr. Bildungsfreistellung kann für die Teilnahme an einer durch das Kultusministerium des Landes Sachsen- Anhalt anerkannten Bildungsveranstaltung beantragt werden, wobei den Beschäftigten durch das Gesetz Wahlfreiheit hinsichtlich der thematischen Ausrichtung der Veranstaltung garantiert ist. Nach Auswahl und Anmeldung für eine Bildungsmaßnahme kann der Anspruch auf Bildungsfreistellung beim Arbeitgeber bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn geltend gemacht werden.
Für Fragen zum Bildungsfreistellungsgesetz steht Ihnen Katja Klaußner gern zur Verfügung (Telefon 0391 535477-17, E-Mail: katja.klaussner@vhs.magdeburg.de).
Für die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen liegt die Anerkennung nach BfG durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vor bzw. ist sie beantragt.