Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Vor dem 18. Geburtstag werden die meisten von uns in rechtlichen Dingen von ihren Eltern vertreten. Mit dem 18. Geburtstag endet diese Vertretung und wir sind in rechtlichen Dingen für uns selbst verantwortlich. Was ist aber, wenn wir unsere Dinge auf einmal nicht mehr selbst regeln können? In solchen Situationen, die jeden jederzeit treffen können, gibt es keine "automatische" Vertretung für uns. Dann kann eine Vorsorgevollmacht erteilt werden, mit der eine Person unseres Vertrauens dann für uns in rechtlichen Dingen handeln kann. Vor Erteilung einer solchen Vorsorgevollmacht ist es ratsam, sich darüber eingehend zu informieren, um dann wohlbedacht die Entscheidung über eine Bevollmächtigung zu treffen. Rechtsanwältin Claudia Fund informiert Sie an diesem Abend über alles Wichtige rund um dieses Thema.
Bitte beachten Sie, dass keine individuelle Rechtsberatung möglich ist.
Status: Plätze frei
Kursnr.: T1500
Beginn: Mi., 04.11.2026, 17:00 - 19:15 Uhr
Dauer: 1 Termin
Unterrichtsstunden: 3
Kursort: Städt. Volkshochschule, Leibnizstr. 23, Raum 009
Gebühr: 11,60 €
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Datum:
04.11.2026
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Uhrzeit:
17:00 - 19:15 Uhr
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Wo:
Leibnizstr. 23,
Städt. Volkshochschule, Leibnizstr. 23, Raum 009
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