Wussten Sie schon, dass Sie als Beschäftigte im Land Sachsen-Anhalt einen Rechtsanspruch auf Anspruch auf fünf Tage bezahlten Sonderurlaub pro Jahr für Bildungszwecke, die thematisch der berufsspezifischen bzw. berufsübergreifenden Weiterbildung dienen, haben?
Dieser Anspruch ist im Bildungsfreistellungsgesetz geregelt.
Die Volkshochschule Magdeburg bietet eine Vielzahl an Kursen an, die als Bildungsfreistellung anerkannt sind. Diese Kurse finden Sie HIER.
Weitere Informationen zum Anspruch und zur Beantragung beim Arbeitgeber finden Sie HIER.
Bei Fragen rund um das Thema kontaktieren Sie gern Katja Klaußner (0391 53547717, katja.klaussner(at)vhs.magdeburg.de).

