Die Teilnahme an den meisten Veranstaltungen der VHS ist entgeltpflichtig.
Die Höhe der Entgelte ist in der Entgeltordnung der Städtischen Volkshochschule Magdeburg vom 22.12.2023 festgelegt. Zusätzliche Kosten, z. B. für Lehrmaterialien, Verbrauchsmaterial oder Nutzungsentgelte, sind nicht mit dem Teilnehmerentgelt abgegolten. Sie werden direkt im Kurs abgerechnet oder gesondert erhoben.
Mit Ihrer verbindlichen Anmeldung verpflichten Sie sich zur Zahlung des ausgewiesenen Teilnehmerentgeltes. Bei Teilnehmerentgelten über 150,00 EUR räumen wir auf Antrag die Möglichkeit der Zahlung von maximal drei Raten ein.
